8 Regeln für Leserbriefe

Leserbriefschreiber/innen …

 

  1. … erklären sich damit einverstanden, dass ihre Texte mit vollständigem Namen und dem jeweiligen Wohnort veröffentlicht werden.
  2.  


  3. … akzeptieren, dass sich ihre eingereichten Texte durchgängig auf einen in der Tageszeitung erschienenen Artikel beziehen. Zwischen der Veröffentlichung des Artikels und dem Einreichen des Leserbriefes dürfen maximal zehn Werktage liegen
  4.  


  5. … versichern mit ihrer Unterschrift, dass sie weder parteipolitisch noch per Mandat politisch aktiv sind. Ausnahme: Ehrenamtliche Kommunalpolitiker dürfen schreiben, wenn sie sich zu einem übergeordneten Thema äußern und erkennbar keine Parteipolitik machen.
    (Die Entscheidung liegt immer bei der Redaktion.)
  6.  


  7. … akzeptieren, dass sich die Redaktion grundsätzlich Kürzungen der eingereichten Leserbriefe vorbehält. Die maximale Länge eines Leserbriefes beträgt 60 Druckzeilen, das entspricht etwa 1700 Anschlägen.
  8.  


  9. … akzeptieren, dass beleidigende Inhalte beziehungsweise nicht nachvollziehbare oder nur schwer recherchierbare Behauptungen nicht veröffentlicht werden.
  10.  


  11. … versichern, dass sie innerhalb des Verbreitungsgebietes leben und regelmäßiger Zeitungsleser sind.
  12.  


  13. … die außerhalb des Verbreitungsgebietes leben, versichern E-Paper-Kunde der Zeitung zu sein.
  14.  


  15. … akzeptieren, dass Sie nur einmal monatlich einen Leserbrief schreiben dürfen bzw. bei direkter Ansprache durch einen anderen Leserbriefschreiber einmal antworten dürfen.