8 Regeln für Leserbriefe
Leserbriefschreiber/innen …
- … erklären sich damit einverstanden, dass ihre Texte mit vollständigem Namen und dem jeweiligen Wohnort veröffentlicht werden.
- … akzeptieren, dass sich ihre eingereichten Texte durchgängig auf einen in der Tageszeitung erschienenen Artikel beziehen. Zwischen der Veröffentlichung des Artikels und dem Einreichen des Leserbriefes dürfen maximal zehn Werktage liegen
- … versichern mit ihrer Unterschrift, dass sie weder parteipolitisch noch per Mandat politisch aktiv sind. Ausnahme: Ehrenamtliche Kommunalpolitiker dürfen schreiben, wenn sie sich zu einem übergeordneten Thema äußern und erkennbar keine Parteipolitik machen.
(Die Entscheidung liegt immer bei der Redaktion.) - … akzeptieren, dass sich die Redaktion grundsätzlich Kürzungen der eingereichten Leserbriefe vorbehält. Die maximale Länge eines Leserbriefes beträgt 60 Druckzeilen, das entspricht etwa 1700 Anschlägen.
- … akzeptieren, dass beleidigende Inhalte beziehungsweise nicht nachvollziehbare oder nur schwer recherchierbare Behauptungen nicht veröffentlicht werden.
- … versichern, dass sie innerhalb des Verbreitungsgebietes leben und regelmäßiger Zeitungsleser sind.
- … die außerhalb des Verbreitungsgebietes leben, versichern E-Paper-Kunde der Zeitung zu sein.
- … akzeptieren, dass Sie nur einmal monatlich einen Leserbrief schreiben dürfen bzw. bei direkter Ansprache durch einen anderen Leserbriefschreiber einmal antworten dürfen.