DEINE BEWERBUNG FÜR „STUDIERENDENFUTTER“
Ab dem 3. April 2024 haben Studierende der Hochschule Fulda die Möglichkeit, an dem Videoformat „Studierendenfutter“ mitzuwirken, wenn sie nach der Bewerbung von der Redaktion des Verlags Parzeller für das Format als Teilnehmende ausgewählt werden. Die Bewerbung für das Format ist ab sofort möglich und kann per E-Mail an reality@fuldaerzeitung.de erfolgen.
Jeder Teilnehmende erhält für seine Teilnahme am Format folgende Aufwandsentschädigung: 60-Euro-Mensa-Gutschein. Der Gewinner erhält zudem einen 500-Euro-Einkaufsgutschein von tegut…
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- Um an der Aktion teilzunehmen, muss die Bewerbungs-Mail an reality@fuldaerzeitung.de folgende Informationen erhalten:
Name, Vorname
Heimatort
Studiengang
Semester
Alter
Instagram-Account
Telefonnummer
Mailadresse
und ein paar Sätze, warum du gern teilnehmen möchtest.
Nur Bewerbungen mit allen Informationen können in den Bewerberpool aufgenommen werden.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Bewerbung und Teilnahme am Format Studierendenfutter der Verlag Parzeller GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 8, 36043 Fulda und der Hochschulde Fulda, Leipziger Str. 123, 36037 Fulda.
Mit der Bewerbung und Teilnahme an diesem Format erklärt sich der/die Teilnehmende mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden:
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- Die Teilnahme am Format ist ab 18 Jahren für geschäftsfähige Personen mit Wohnsitz in Deutschland möglich. Die Teilnehmer müssen eingeschriebene Studierende der Hochschule Fulda sein.
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- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater des Verlags Parzeller, der Hochschule Fulda und der beteiligten Unternehmen sowie deren Angehörige.
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- Wird ein Teilnehmender aus dem Bewerberpool durch den Verlag Parzeller ausgewählt, wird dieser hierüber mit näheren Details per Mail, Telefon oder Instagram DM informiert.
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- Die Teilnehmenden müssen an insgesamt vier Drehterminen verfügbar sein, die nach Absprache mit den Teilnehmenden voraussichtlich im August 2024 stattfinden werden.
Bei einer Absage, Verspätung oder Nicht-Teilnahme zu dem festgelegten Termin, unabhängig aus welchem Grund, verfällt der Anspruch an der Teilnahme am Format sowie am etwaigen Gewinn.
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- Die Teilnehmenden werden vor Aufnahme des Formats durch Mitarbeitende des Verlags Parzeller gebrieft.
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- Das Format mit den Teilnehmenden als Protagonist:innen wird in Bild und Ton aufgezeichnet und es werden vor Ort Fotos gemacht. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass Bild- und Tonaufzeichnungen im Programm, auf den Social-Media-Kanälen, App und/oder der Website des Verlags Parzeller und der Hochschule Fulda veröffentlicht werden. Es obliegt dem Verlag Parzeller, ob und was veröffentlicht wird. Der Verlag Parzeller behält sich vor die Aufnahmen zu schneiden oder zu kürzen, ohne den sinngemäßen Inhalt zu verändern. Ebenso behält sich der Verlag Parzeller vor, die aufgenommenen Folgen mit dem Teilnehmer nicht zu senden.
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- Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass die Ausstrahlung des Formats im Programm des Verlag Parzellers in identifizierbarer Weise unter Nennung des vollständigen Namens, Alters, Familienstandes, Wohnortes und Berufes erfolgt. Auch kann der Verlag Parzeller Fotos und Videos im Internet, der App und der Social-Media-Kanäle des Verlag Parzellers verö Die Daten des/ der Teilnehmenden werden bei Bedarf an die Redaktionen weitergegeben.
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- Die Teilnehmenden können zu jedem Zeitpunkt der Durchführung des Formats diesen aus in seiner Person liegenden Gründen abbrechen. Unabhängig von dem Grund des Abbruchs, verfällt sodann der Anspruch an der Teilnahme am Format sowie am etwaigen Gewinn.
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- Die Teilnehmenden können nach dem Beginn der Dreharbeiten und unabhängig von deren Verlauf und einem etwaigen Abbruch seine Zustimmung zur Ausstrahlung nicht widerrufen.
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- Die Aufzeichnung erfolgt vorab und wird nicht „live“ ausgestrahlt. Das Ausstrahlungsdatum wird abschließend durch den Verlag Parzeller bestimmt.
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- Bis zur Ausstrahlung erklären die Teilnehmenden verbindlich, Stillschweigen über einen etwaigen Gewinn und die Inhalte des Formats zu wahren, sowie weder Bild- noch Ton-Material im Zusammenhang mit einer etwaigen Testteilnahme zu veröffentlichen. Diese Regelung gilt auch gegenüber nahen Verwandten, Freunden oder etwaigen Begleitpersonen. Der Verlag Parzeller teilt den Teilnehmenden den Sendetermin mit.
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- Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt spätestens vier Wochen nach Abschluss der Gewinnaktion und Erstausstrahlung der gesamten Aktionsreihe im Programm des Verlags Parzeller.
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- Eine Haftung des Verlags Parzeller – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet der Verlag Parzeller gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Verlag Parzeller bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung des Verlags Parzeller gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
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- Der Verlag Parzeller übernimmt insbesondere keine Haftung gegenüber den Teilnehmenden für mögliche Verbindlichkeiten, Verluste, Forderungen, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt aus der Nutzung des Gewinns, der Teilnahme am Test oder der Ausstrahlung des Formats entstehen. Auch wird der Verlag Parzeller keinen Schadensersatz im Rahmen immaterieller Schäden leisten, die sich aus einem etwaigen Ansehensverlust im privaten oder öffentlichen Umfeld ergeben.